Download Info-Flyer Baustellenabfälle
Unsere Philosophie ist es schon immer, die Abfälle bereits direkt auf der Baustelle getrennt zu erfassen. Als Abfallerzeuger sind Sie also auch in Bezug auf die neue Gewerbeabfallverordnung bei uns an der absolut richtigen Adresse.
Für Sie heißt das Zauberwort SAUBER BAUEN! Denn wer Baustellenabfälle von Beginn an sinnvoll trennt, spart Geld, schont die Umwelt und hält ganz nebenbei die Gesetze ein.
Nr. 7301 º AVV: 17 01 07
Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Was nicht:
Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Erde, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips / Rigips / Gipskartonplatten …
Nr. 3201 º AVV: 17 02 01
Was rein darf:
Altholz, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten, Vollholzmöbel
Was nicht:
z.B. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Laminat, Reste von Dachpappe, verfaultes Holz, Zaunpfähle, Jägerzäune, Gartenabfälle, Baumschnitt, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Fenster, Brandholz, Polstermöbel, Holz mit Anhaftungen aus Glas, Metall etc.
Nr. 7205 º AVV: 17 08 02
Was rein darf:
Gipskartonplatten, Baugips, Gipsputz, Trockenbauelemente aus Gips, Rigipsplatten und -reste, Porenbetonsteine – Ytong, Leichtbaustoffe aus Gips, Bimssteine
Was nicht:
z.B. mineralischer Bauschutt, Plastikreste, Metall, Isolier- und Dämmstoffe, Folien, Glas, Papier und Kartonagen
Nr. 7501 º AVV: 17 09 04
Was rein darf:
Kunststoffe, Folien, Papier & Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Was nicht:
gefährliche Abfälle: z.B. Asbest, Dämmstoffe, teerhaltige Materialien, Farben und Lacke, Ölreste, Batterien, Lösungsmittel, Gasflaschen, Holz AIV sowie Essensreste, Elektroschrott, Kühlschränke, PC- und TV-Monitore, Altreifen
Selbstverständlich nehmen wir auch alle anderen Materialien an, die hier unter „was nicht“ aufgeführt sind. Wichtig ist allerdings eine separate Erfassung. Wir beraten Sie gerne bei der indiviuduellen Baustellenentsorgung.
ACHTUNG: Die neue Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen folgende 10 Fraktionen (ab 10m3/Bauvorhaben) sortenrein zu trennen und die Getrenntsammlung in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib des Abfalls zu dokumentieren – wir helfen Ihnen dabei:
Private Bauherren sind von der Gewerbeabfallverordnung und der Getrenntsammlungspflicht nicht betroffen.
Nr. 7320 º AVV: 17 01 07
Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Was nicht:
Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips / Rigips / Gipskartonplatten …
Nr. 7101 º AVV: 17 01 01
Was rein darf:
Ausschließlich Beton unbewehrt bis 60cm (weitere Betonfraktionen wie „Beton bewehrt bis 60cm“ und „Beton bewehrt 60cm bis 200cm“ entsorgen wir gerne auf Anfrage)
Was nicht:
Ziegelgemisch, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Nr. 5104 º AVV: 17 02 02
Was rein darf:
Ausschließlich Flachglas
Was nicht:
z.B. Hohlglas, Kunststoffe, Folien, Papier & Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Nr. 7202 º AVV: 17 01 02
Was rein darf:
Ausschließlich Tondachziegel
Was nicht:
z.B. Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste, Glas, Holz, Folien, Metalle
Nr. 7203
AVV: 17 06 05*
Nr. 3303, 3301
AVV: 17 02 04*
Nr. 7502
AVV: 17 03 03*
Nr. 7504 Künstliche Mineralfaser (KMF)
AVV: 17 06 3*
Zum Transport und Abgabe von Isolierwolle auf Asbestbasis sind zwingend staubdichte und verschließbare Gewebesäcke erforderlich. Folien-Müllsäcke sind hierfür nicht geeignet. Sie erhalten diese speziellen Säcke bei uns.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle ist eine Dokumentation in Form eines Begleit-/Übernahmescheins notwendig. Diesen stellen wir bei jeder Anlieferung aus.
Nr. 20375
(Elemente für 2 Stockwerke, Trichter/Fensterhalter)
Mit unserem Karle-Schüttrohr werden Baustellenabfälle einfach und sauber in den Container befördert. Wir können sowohl den Hin- als auch den Rücktransport für Sie kostenplichtig übernehmen.
Abrechnung – Miete pro Tag:
Das Karle-Schüttrohr wird pro Tag abgerechnet. Die Elemente reichen für 2 Stockwerke aus. Transport wird separat berechnet. Optional ist eine Langzeitmiete auf Anfrage möglich.
Nr. 21316
Sie wollen einen Container im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße) platzieren, weil es keine andere Alternative gibt? Dafür bedarf es einer Stellplatzgenehmigung der jeweiligen Kommune, die wir für Sie besorgen!
Abrechnung:
Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich anfallenden kommunalen Gebühren in Abhängigkeit von Dauer und Kommune. Wir berechnen diese Kosten 1:1 an Sie mit einer Bearbeitungspauschale weiter.
Nr. 21311
(Schilder, Warnbaken, Beleuchtung etc.)
Damit der Container im öffentlichen Raum gestellt werden kann, muss er durch Schilder, Warnbaken und Beleuchtung abgesichert sein. Auch diese notwendige Baustellenabsicherung übernehmen wir für Sie!
Abrechnung:
Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten in Abhängigkeit der Dauer des Bauvorhabens. Wir berechnen diese Kosten 1:1 an Sie mit einer Bearbeitungspauschale weiter.
Download Info-Flyer Baustellenabfälle
Unsere Philosophie ist es schon immer, die Abfälle bereits direkt auf der Baustelle getrennt zu erfassen. Als Abfallerzeuger sind Sie also auch in Bezug auf die neue Gewerbeabfallverordnung bei uns an der absolut richtigen Adresse.
Für Sie heißt das Zauberwort SAUBER BAUEN! Denn wer Baustellenabfälle von Beginn an sinnvoll trennt, spart Geld, schont die Umwelt und hält ganz nebenbei die Gesetze ein.
Nr. 7301 º AVV: 17 01 07
Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Was nicht:
Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Erde, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips / Rigips / Gipskartonplatten …
Nr. 3201 º AVV: 17 02 01
Was rein darf:
Altholz, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten, Vollholzmöbel
Was nicht:
z.B. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Laminat, Reste von Dachpappe, verfaultes Holz, Zaunpfähle, Jägerzäune, Gartenabfälle, Baumschnitt, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Fenster, Brandholz, Polstermöbel, Holz mit Anhaftungen aus Glas, Metall etc.
Nr. 7205 º AVV: 17 08 02
Was rein darf:
Gipskartonplatten, Baugips, Gipsputz, Trockenbauelemente aus Gips, Rigipsplatten und -reste, Porenbetonsteine – Ytong, Leichtbaustoffe aus Gips, Bimssteine
Was nicht:
z.B. mineralischer Bauschutt, Plastikreste, Metall, Isolier- und Dämmstoffe, Folien, Glas, Papier und Kartonagen
Nr. 7501 º AVV: 17 09 04
Was rein darf:
Kunststoffe, Folien, Papier & Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Was nicht:
gefährliche Abfälle: z.B. Asbest, Dämmstoffe, teerhaltige Materialien, Farben und Lacke, Ölreste, Batterien, Lösungsmittel, Gasflaschen, Holz AIV sowie Essensreste, Elektroschrott, Kühlschränke, PC- und TV-Monitore, Altreifen
Selbstverständlich nehmen wir auch alle anderen Materialien an, die hier unter „was nicht“ aufgeführt sind. Wichtig ist allerdings eine separate Erfassung. Wir beraten Sie gerne bei der indiviuduellen Baustellenentsorgung.
ACHTUNG: Die neue Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen folgende 10 Fraktionen (ab 10m3/Bauvorhaben) sortenrein zu trennen und die Getrenntsammlung in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib des Abfalls zu dokumentieren – wir helfen Ihnen dabei:
Private Bauherren sind von der Gewerbeabfallverordnung und der Getrenntsammlungspflicht nicht betroffen.
Nr. 7320 º AVV: 17 01 07
Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Was nicht:
Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips / Rigips / Gipskartonplatten …
Nr. 7101 º AVV: 17 01 01
Was rein darf:
Ausschließlich Beton unbewehrt bis 60cm (weitere Betonfraktionen wie „Beton bewehrt bis 60cm“ und „Beton bewehrt 60cm bis 200cm“ entsorgen wir gerne auf Anfrage)
Was nicht:
Ziegelgemisch, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Nr. 5104 º AVV: 17 02 02
Was rein darf:
Ausschließlich Flachglas
Was nicht:
z.B. Hohlglas, Kunststoffe, Folien, Papier & Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Nr. 7202 º AVV: 17 01 02
Was rein darf:
Ausschließlich Tondachziegel
Was nicht:
z.B. Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste, Glas, Holz, Folien, Metalle
Nr. 7203
AVV: 17 06 05*
Nr. 3303, 3301
AVV: 17 02 04*
Nr. 7502
AVV: 17 03 03*
Nr. 7504 Künstliche Mineralfaser (KMF)
AVV: 17 06 3*
Zum Transport und Abgabe von Isolierwolle auf Asbestbasis sind zwingend staubdichte und verschließbare Gewebesäcke erforderlich. Folien-Müllsäcke sind hierfür nicht geeignet. Sie erhalten diese speziellen Säcke bei uns.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle ist eine Dokumentation in Form eines Begleit-/Übernahmescheins notwendig. Diesen stellen wir bei jeder Anlieferung aus.
Nr. 20375
(Elemente für 2 Stockwerke, Trichter/Fensterhalter)
Mit unserem Karle-Schüttrohr werden Baustellenabfälle einfach und sauber in den Container befördert. Wir können sowohl den Hin- als auch den Rücktransport für Sie kostenplichtig übernehmen.
Abrechnung – Miete pro Tag:
Das Karle-Schüttrohr wird pro Tag abgerechnet. Die Elemente reichen für 2 Stockwerke aus. Transport wird separat berechnet. Optional ist eine Langzeitmiete auf Anfrage möglich.
Nr. 21316
Sie wollen einen Container im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße) platzieren, weil es keine andere Alternative gibt? Dafür bedarf es einer Stellplatzgenehmigung der jeweiligen Kommune, die wir für Sie besorgen!
Abrechnung:
Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich anfallenden kommunalen Gebühren in Abhängigkeit von Dauer und Kommune. Wir berechnen diese Kosten 1:1 an Sie mit einer Bearbeitungspauschale weiter.
Nr. 21311
(Schilder, Warnbaken, Beleuchtung etc.)
Damit der Container im öffentlichen Raum gestellt werden kann, muss er durch Schilder, Warnbaken und Beleuchtung abgesichert sein. Auch diese notwendige Baustellenabsicherung übernehmen wir für Sie!
Abrechnung:
Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten in Abhängigkeit der Dauer des Bauvorhabens. Wir berechnen diese Kosten 1:1 an Sie mit einer Bearbeitungspauschale weiter.
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
Karle Recycling GmbH
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Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr