Download Info-Flyer Industrieabfälle
Ganzheitliches Abfallmanagementsystem: Verschiedene Abfallarten, eine unüberschaubare, sich ständig ändernde Rechtslage und stärker werdender Kosten- und Effizienzdruck. Die Auslagerung des kompletten Abfallmanagements löst viele Probleme. Wie ist die Entsorgung der Abfälle in produzierenden Unternehmen organisiert? Üblicherweise erfolgt, wenn überhaupt, eine regelmäßige Ausschreibung der Schrott- und Abfallentsorgung. Die Preise der Abfallströme werden verglichen und eine scheinbar triviale Entsorgungsdienstleistung an den günstigsten Anbieter vergeben.
Haben Sie sich schon gefragt:
Die Sensibilität, dass es sich bei den Abfällen der Produktion um (Sekundär-)Rohstoffe handelt, fehlt Mitarbeitern regelmäßig. Der Kaffeebecher landet im Metallspänekübel, die Zigarettenschachtel fliegt in den Sack mit sauberer PE-Folie. Ziel eines ganzheitlichen Ansatzes ist es, teure Abfallströme mengenmäßig deutlich zu reduzieren und Erlöse für wertvolle Sekundärrohstoffe zu verbessern.
So erhalten Sie mehr Transparenz über ihre Produktion, sowie bei der Entwicklung der Erlöse und Kosten. Sie können gezielt auf den eigenen Fertigungsprozess einwirken und Kalkulationen verbessern. Die Preise für Dienstleistungen und Materialien lassen sich an Indizes anbinden. Damit fällt der Aufwand monatlicher/jährlicher Ausschreibungen weg.
Es lassen sich langfristige Vereinbarungen treffen, die die Kontinuität der Zusammenarbeit gewährleisten. Sie brauchen sich also beim Thema Abfallmanagement zukünftig keine Gedanken mehr machen.
Karle Recycling macht das schon!
1. Analyse der aktuellen Abfall-/Wertströme Ihres Betriebs
2. Konzeption eines für Sie passenden Entsorgungskonzeptes und Abfallmanagementsystems
3. Aufbau interner Wertstoffinseln und Ihres Betriebs-Wertstoffhofs – zentrale Erfassung und Bündelung der Abfälle
4. Nutzung eines „Abfalllogistikers“ vor Ort – Karle – Mitarbeiter
5. Implementierung eines Abfallbeauftragten – Karle Mitarbeiter
Bildung neuer Qualitäten und Sortierkriterien mit dem Ziel eine höhere Getrennthaltungsquote zu erreichen
Einführung von neuen und für Sie passenden Behältersystemen
Aufbau Ihres Betriebs-Wertstoffhofs – zentrale Erfassung und Bündelung der Abfälle
Der Abfalllogistiker holt die Abfälle intern (bspw. direkt von der Maschine) ab und betreibt Ihren Betriebs-Wertstoffhof
Der Abfalllogistiker kennt die Qualitäten Ihrer Abfälle und sortiert von Beginn an richtig
Die neue Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfällen folgende 8 Fraktionen sortenrein zu trennen und die Getrenntsammlung in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib des Abfalls zu dokumentieren – wir helfen Ihnen dabei:
Wenn eine Getrenntsammlung nicht möglich ist, sind diese Gemische zwingend einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Karle Recycling betreibt eine Vorbehandlungsanlage für gemischte Gewerbeabfälle. Sie sind bei uns also an der richtigen Adresse!
Die Pflicht zur Vorbehandlung der gemischten Gewerbeabfälle entfällt übrigens, wenn Ihr Betrieb eine Getrennthaltungsquote im vorangegangenen Kalenderjahr von min. 90 Masseprozent erreicht hat (90%/10% Regelung - Nachweis durch Sachverständigen). Damit dürfen 10 Masseprozent direkt einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.
Nr. 1224 º AVV: 16 01 17
Was rein darf:
Ausschließlich FE- und NE-Schrotte. Weitere Details finden Sie in unseren Flyern FE-Schrott und NESchrott
Was nicht:
Altholz, Papier/Pappe, Glas, E-Schrott, Kunststoffe, uvm.
Nr. 6102 º AVV: 20 01 39
Was rein darf:
Ausschließlich LDPE-Folie natur und bunt in verschiedenen Anteilen
Was nicht:
Verschmutzte Folie, Kunststoffe, Papier & Pappe, Holz, Tapetenreste, U-Bänder, Gummi, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Nr. 4101 º AVV: 20 01 01
Was rein darf:
Ausschließlich Verpackungen aus Karton, Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren & Prospekte, Kopierpapier
Was nicht:
Papphülsen und -kerne, Aktenordner, Umreifeungbänder, Kunststoffe, Folien, Holz, Tapetenreste, Gummi, Etiketten, Linoleum, Textil, Stoffreste
Nr. 3201 º AVV: 20 01 38
Was rein darf:
Altholz, Möbelhölzer, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten
Was nicht:
Laminat, Zaunpfähle, Jägerzaun, Baum- und Heckenschnitt, Rasenschnitt, Wurzelstöcke, Holzfenster, Polstermöbel
Selbstverständlich nehmen wir auch alle anderen Materialien an, die hier unter „was nicht“ aufgeführt sind. Wichtig ist allerdings eine separate Erfassung. Wir beraten Sie gerne bei der indiviuduellen Baustellenentsorgung.
Nr. 10128 º AVV: 16 05 06*
Was rein darf:
Abfälle aus Laboren der chemischen Industrie oder anderen Einrichtungen, wie Schulen, Apotheken und Krankenhäuser
Was nicht:
radioaktive Abfälle, infektiöse Abfälle, Druckbehälter, medizinische Abfälle
Nr. 10108 º AVV: 12 01 19*
Was rein darf:
Acryllack-Dosen, Kunstharzlacke in Dosen
Was nicht:
max. 80cm Kantenlänge, Spraydosen, freie Flüssigkeiten, max. 20 Liter Gebinde, Holzschutzmittel
Nr. 10103 º AVV: 08 01 11*
Was rein darf:
Öl-Wasser-Gemisch spaltbar, Bearbeitungsemulsionen
Was nicht:
Halogenhaltige Abfälle
Nr. 10141 º AVV: 15 02 02*
Was rein darf:
Ölige, fetthaltige Putztücher, Ölfilter, Ölbinder, Schutzkleidung
Was nicht:
max. 80cm Kantenlänge, Spraydosen, Flüssigkeiten, elektrische Geräte
Haben Sie einen weiteren gefährlichen Abfall? Auch dafür haben wir eine Lösung. Wir halten für Sie eine große Anzahl an Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen für eine schnelle und ordnungsgemäße Gefahrgutentsorgung bereit.
Darüber hinaus erstellen wir auch gerne weitere Enstorgungsnachweise für Ihre individuellen Sonderabfälle. Die erforderlichen Gefahrgutbehälter haben wir für Sie auf Lager.
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Ganzheitliches Abfallmanagementsystem: Verschiedene Abfallarten, eine unüberschaubare, sich ständig ändernde Rechtslage und stärker werdender Kosten- und Effizienzdruck. Die Auslagerung des kompletten Abfallmanagements löst viele Probleme. Wie ist die Entsorgung der Abfälle in produzierenden Unternehmen organisiert? Üblicherweise erfolgt, wenn überhaupt, eine regelmäßige Ausschreibung der Schrott- und Abfallentsorgung. Die Preise der Abfallströme werden verglichen und eine scheinbar triviale Entsorgungsdienstleistung an den günstigsten Anbieter vergeben.
Haben Sie sich schon gefragt:
Die Sensibilität, dass es sich bei den Abfällen der Produktion um (Sekundär-)Rohstoffe handelt, fehlt Mitarbeitern regelmäßig. Der Kaffeebecher landet im Metallspänekübel, die Zigarettenschachtel fliegt in den Sack mit sauberer PE-Folie. Ziel eines ganzheitlichen Ansatzes ist es, teure Abfallströme mengenmäßig deutlich zu reduzieren und Erlöse für wertvolle Sekundärrohstoffe zu verbessern.
So erhalten Sie mehr Transparenz über ihre Produktion, sowie bei der Entwicklung der Erlöse und Kosten. Sie können gezielt auf den eigenen Fertigungsprozess einwirken und Kalkulationen verbessern. Die Preise für Dienstleistungen und Materialien lassen sich an Indizes anbinden. Damit fällt der Aufwand monatlicher/jährlicher Ausschreibungen weg.
Es lassen sich langfristige Vereinbarungen treffen, die die Kontinuität der Zusammenarbeit gewährleisten. Sie brauchen sich also beim Thema Abfallmanagement zukünftig keine Gedanken mehr machen.
Karle Recycling macht das schon!
1. Analyse der aktuellen Abfall-/Wertströme Ihres Betriebs
2. Konzeption eines für Sie passenden Entsorgungskonzeptes und Abfallmanagementsystems
3. Aufbau interner Wertstoffinseln und Ihres Betriebs-Wertstoffhofs – zentrale Erfassung und Bündelung der Abfälle
4. Nutzung eines „Abfalllogistikers“ vor Ort – Karle – Mitarbeiter
5. Implementierung eines Abfallbeauftragten – Karle Mitarbeiter
Bildung neuer Qualitäten und Sortierkriterien mit dem Ziel eine höhere Getrennthaltungsquote zu erreichen
Einführung von neuen und für Sie passenden Behältersystemen
Aufbau Ihres Betriebs-Wertstoffhofs – zentrale Erfassung und Bündelung der Abfälle
Der Abfalllogistiker holt die Abfälle intern (bspw. direkt von der Maschine) ab und betreibt Ihren Betriebs-Wertstoffhof
Der Abfalllogistiker kennt die Qualitäten Ihrer Abfälle und sortiert von Beginn an richtig
Die neue Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfällen folgende 8 Fraktionen sortenrein zu trennen und die Getrenntsammlung in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib des Abfalls zu dokumentieren – wir helfen Ihnen dabei:
Wenn eine Getrenntsammlung nicht möglich ist, sind diese Gemische zwingend einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Karle Recycling betreibt eine Vorbehandlungsanlage für gemischte Gewerbeabfälle. Sie sind bei uns also an der richtigen Adresse!
Die Pflicht zur Vorbehandlung der gemischten Gewerbeabfälle entfällt übrigens, wenn Ihr Betrieb eine Getrennthaltungsquote im vorangegangenen Kalenderjahr von min. 90 Masseprozent erreicht hat (90%/10% Regelung - Nachweis durch Sachverständigen). Damit dürfen 10 Masseprozent direkt einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.
Nr. 1224 º AVV: 16 01 17
Was rein darf:
Ausschließlich FE- und NE-Schrotte. Weitere Details finden Sie in unseren Flyern FE-Schrott und NESchrott
Was nicht:
Altholz, Papier/Pappe, Glas, E-Schrott, Kunststoffe, uvm.
Nr. 6102 º AVV: 20 01 39
Was rein darf:
Ausschließlich LDPE-Folie natur und bunt in verschiedenen Anteilen
Was nicht:
Verschmutzte Folie, Kunststoffe, Papier & Pappe, Holz, Tapetenreste, U-Bänder, Gummi, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Nr. 4101 º AVV: 20 01 01
Was rein darf:
Ausschließlich Verpackungen aus Karton, Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren & Prospekte, Kopierpapier
Was nicht:
Papphülsen und -kerne, Aktenordner, Umreifeungbänder, Kunststoffe, Folien, Holz, Tapetenreste, Gummi, Etiketten, Linoleum, Textil, Stoffreste
Nr. 3201 º AVV: 20 01 38
Was rein darf:
Altholz, Möbelhölzer, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten
Was nicht:
Laminat, Zaunpfähle, Jägerzaun, Baum- und Heckenschnitt, Rasenschnitt, Wurzelstöcke, Holzfenster, Polstermöbel
Selbstverständlich nehmen wir auch alle anderen Materialien an, die hier unter „was nicht“ aufgeführt sind. Wichtig ist allerdings eine separate Erfassung. Wir beraten Sie gerne bei der indiviuduellen Baustellenentsorgung.
Nr. 10128 º AVV: 16 05 06*
Was rein darf:
Abfälle aus Laboren der chemischen Industrie oder anderen Einrichtungen, wie Schulen, Apotheken und Krankenhäuser
Was nicht:
radioaktive Abfälle, infektiöse Abfälle, Druckbehälter, medizinische Abfälle
Nr. 10108 º AVV: 12 01 19*
Was rein darf:
Acryllack-Dosen, Kunstharzlacke in Dosen
Was nicht:
max. 80cm Kantenlänge, Spraydosen, freie Flüssigkeiten, max. 20 Liter Gebinde, Holzschutzmittel
Nr. 10103 º AVV: 08 01 11*
Was rein darf:
Öl-Wasser-Gemisch spaltbar, Bearbeitungsemulsionen
Was nicht:
Halogenhaltige Abfälle
Nr. 10141 º AVV: 15 02 02*
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Ölige, fetthaltige Putztücher, Ölfilter, Ölbinder, Schutzkleidung
Was nicht:
max. 80cm Kantenlänge, Spraydosen, Flüssigkeiten, elektrische Geräte
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Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa: 7:00 – 13:00 Uhr
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Sa: 7:00 – 13:00 Uhr