Das müssen Sie als Erzeuger oder Besitzer wissen!
Karle News – April 2017 Sonderausgabe
Um was geht es bei der neuen Gewerbeabfallverordnung?
Nach der neuen Gewerbeabfallverordnung sollen gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle stärker nach Stoffströmen getrennt gesammelt werden.
Wann tritt diese Verordnung in Kraft?
Die neue Gewerbeabfallverordnung tritt am 1.8.2017 in Kraft.
Wen betrifft diese Verordnung?
Die neue Gewerbeabfallverordnung betrifft alle Erzeuger und Besitzer von
1. gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder
2. bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
(ausgenommen sind bspw. Elektro- und
Elektronikaltgeräte sowie Batterien)
Was sind gewerbliche Siedlungsabfälle?
Welche Pflichten habe ich als Abfallerzeuger bzw. Besitzer ab 01.08.2017?
Was sind Bau- und Abbruchabfälle?
Welche Pflichten habe ich als Abfallerzeuger bzw. Besitzer ab 01.08.2017?
Erzeuger/Besitzer dieser Abfälle haben künftig Dokumentationspflicht über:
90%/10% Lösung: Die Pflicht zur Vorbehandlung der oben genannten Abfälle entfällt, wenn die Getrenntsammlungsquote im vorangegangen Kalenderjahr mindestens 90 Masseprozent betragen hat (Nachweis durch Sachverständigen). Dann ist es gestattet die übrigen 10 Masseprozent an der Anfallstelle als Gemisch zu erfassen und vorrangig einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Vorbehandlungsanlage: zur Sortierung, Zerkleinerung, Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung der obengenannten Abfälle.
Wenn eine Getrenntsammlung nicht möglich ist, sind diese Gemische zwingend einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen! (Außer bei der 90%/10% Lösung)
Karle Recycling GmbH
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Wertstoffhof Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 7:30 – 16:00 Uhr
Großwaage am Hauptgebäude:
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr
Sa:        7:00 – 13:00 Uhr
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